
Prüfungsordnung
für die
Bläserjugend Baden-Württemberg
und die
Mitglieder der Spielleutemusik
zu den
Leistungsstufen
D1,
D2 und D3
innerhalb
des Verbandsgebietes des BVBW
Gültig ab 1. Januar 2003 bis 31.12.2006
Wer ist
zuständig?
Bei D1: Der Kreisverband oder der Musikverein
Bei D2: Der Kreisverband
Bei D3: Der Kreisverband
Wer ist
zuständig für die Prüfungsabnahme?
Bei D1: Der Kreisverbandsjugendleiter
Bei D2: Der Kreisverbandsjugendleiter
Bei D3: Der Landesverband der Bläserjugend
Alle
Lehrgangsmaßnahmen im D-Bereich müssen mit dem KV-Jugendleiter abgestimmt sein.
I.
Zusammensetzung
der Prüfungskommission
1)
Bei
den Leistungsstufen D1 und D2:
i.
Der
Kreisverbandsjugendleiter oder ein von ihm bestellter fachlich kompetenter
Vertreter als Prüfungsvorsitzender.
ii.
Der
jeweilige Fachlehrer des Lehrgangs.
2)
Bei
Prüfungen in den Vereinen:
i.
Der
Kreisverbandsjugendleiter oder ein von ihm bestellter fachlich kompetenter
Vertreter als Prüfungsvorsitzender.
ii.
Der
jeweilige Fachlehrer des Lehrgangs bzw. Ausbilder des Musikvereins.
3)
Bei
der Leistungsstufe D3:
i.
Der
Vorsitzende des Landesverbandes oder einer seiner Stellvertreter als
Prüfungsvorsitzender. Im Fall der Verhinderung übernimmt ein vom Vorsitzenden
des Landesverbandes zu bestimmender Prüfer als Vertreter den Vorsitz.
ii.
Der
Kreisverbandsjugendleiter oder ein von ihm zu bestimmender Vertreter als
Protokollant.
iii.
Der
jeweilige Fachlehrer des Lehrgangs.
Der
Prüfungsvorsitzende wird nach einem vom Landesverband festgelegten Satz
honoriert.
4) Empfehlungen zu den Altersstufen:
Die D1-Prüfung kann ab ca. dem 12. Lebensjahr erfolgen.
Die D2-Prüfung
kann ab ca. dem 14. Lebensjahr erfolgen.
Die D3-Prüfung
kann ab ca. dem 16. Lebensjahr erfolgen.
II. Prüfungsinhalte der
einzelnen Leistungsstufen
Theorie
Der Inhalt
der Stoffgebiete von D1 bis D3 wird vom Landesvorstand der Bläserjugend
festgelegt. Es werden aus diesen Stoffgebieten Prüfungsbögen mit je ca. 20
Prüfungsfragen zusammengestellt. Diese Prüfungsbögen werden ausschließlich dem
KV-Jugendleiter in Form einer CD-ROM zugestellt. Dieser hat die bewerteten
Bögen unmittelbar vor der praktischen Prüfung dem Prüfungsvorsitzenden
auszuhändigen.
Praxis
Bewertungskriterien
Für die
praktische Prüfung gelten in den Leistungsstufen D1 bis D3 folgende
Bewertungskriterien:
Bläser: 1. Tonleitern
2.
rhythmische Genauigkeit
3.
Phrasierung und Artikulation
4.
Dynamische Gestaltung
5.
Tonbildung/ Intonation
6.
Musikalische Gestaltung
Schlagzeug: 1.
Spieltechnische Bewältigung/ Wirbel
2.
Rhythmische Genauigkeit
3.
Perkussion
4.
Dynamik
5.
Schlagtechnik/ Bewegungsablauf
6.
Musikalische Gestaltung
Für jede
der sechs Rubriken kann die Höchstzahl von zehn Punkten vergeben werden.
III. Prüfungsanforderungen
D1
- Prüfung
Bläser:
a) Der
Teilnehmer beherrscht sieben Dur-Tonleitern in einer zusammenhängenden Abfolge
im Quintenzirkel.
b) Aus
der Literaturliste sind vier Stücke mit unterschiedlichem Charakter
vorzubereiten . Der Prüfungsvorsitzende wählt hieraus zwei Stücke aus,
die zum Vortrag zu bringen sind!
Schlagzeug:
a)
Kleine
Trommel: Vortrag eines Pflichtstückes
b)
Wirbel
auf der kleinen Trommel
c)
Drum
Set: - Vortrag eines
Pflichtstückes
- Vortrag eines selbst gewählten
Rhythmus
d)
Perkussion: -
Einsatzmöglichkeiten und Handhabung von verschiedenen
Perkussionsinstrumenten.
D2 - Prüfung
Bläser:
a)
Der
Teilnehmer beherrscht 9 Dur-Tonleitern und deren parallel Moll-Tonleitern in
einer zusammenhängenden Abfolge im Quintenzirkel. Die Prüfungskommission wählt
aus dem ausgesuchten Tonleiterbereich mindestens eine Tonleiter aus!
b)
Die
chromatische Tonleiter über den Umfang von mindestens einer Oktave auswendig
vortragen.
c)
Aus
der Literaturliste sind vier Stücke mit unterschiedlichem Charakter
vorzubereiten. Der Prüfungsvorsitzende wählt hieraus zwei Stücke aus,
die zum Vortrag zu bringen sind!
Schlagzeug:
a)
Kleine
Trommel: Vortrag eines Pflichtstückes.
b)
Wirbel
auf der kleinen Trommel mit p<f>p
c)
Drum
Set: - Vortrag eines
Pflichtstückes
- Vortrag eines selbst gewählten und eines vorgegebenen
Rhythmus
d)
Pauken:
Vortrag eines Pflichtstückes
e)
Perkussion:
- Einsatzmöglichkeiten und
Handhabung von verschiedenen
Perkussionsinstrumenten.
D3 - Prüfung
Bläser:
a)
Alle
Dur - und Molltonleitern über den gesamten Tonbereich des Instruments.
b)
Aus
der Literaturliste sind drei Stücke mit unterschiedlichem Charakter
vorzubereiten. Hieraus kann der Prüfling eines als Selbstwahlstück
benennen und komplett vortragen. Der
Prüfungsvorsitzende wählt aus, was aus den verbleibenden Stücken
vorzutragen ist.
c)
Vom-Blatt-Spiel
Schlagzeug:
a)
Kleine
Trommel: Vortrag eines Pflichtstückes
b)
Wirbel
auf der kleinen Trommel mit pp<ff>pp
c)
Drum
Set: - Vortrag eines
Pflichtstückes
- Vortrag mehrerer Rhythmen nach
Ansage.
d)
Pauken:
Vortrag eines Pflichtstückes
e)
Perkussion:
Einsatzmöglichkeiten und Handhabung von verschiedenen Perkussionsinstrumenten
nach Ansage.
f)
Vom-Blatt-Spiel
g)
Mallets:
Es kann ein Stück nach freier Wahl vorgetragen werden.
IV. Prüfungsstücke
Die
Prüfungsstücke der einzelnen Leistungsstufen sind der
„D1-D2-D3 Literaturliste für das
Jungmusikerabzeichen in Bronze, Silber und Gold“
zu
entnehmen. Werke und Stücke aus der D3 – Vorschlagsliste der BJBW sind
ebenfalls zugelassen.
Für das
Spielleutewesen liegen gesonderte Prüfungsstücke vor. Soweit technisch möglich
können auch die Spielstücke der Bläser zum Vortrag kommen. In diesem Fall
werden sie wie bei den Bläsern bewertet.
V. Prüfungsergebnisse
1)
Theoretische Prüfung
In
Theorie beträgt die zu erreichende Höchstzahl 40 Punkte je Fragebogen. Für das
Bestehen der Teilprüfung müssen mindestens 24 Punkte erreicht werden.
2)
Praktische Prüfung:
Bei
der praktischen Prüfung können mit sechs Bewertungskriterien (mit je zehn
möglichen Punkten) maximal 60 Punkte erreicht werden. Für das Bestehen der
Teilprüfung müssen mindestens 36 Punkte erreicht werden.
3)
Teilprüfungen
Besteht
ein Prüfungsteilnehmer entweder die theoretische oder die praktische Prüfung
nicht, so gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Teil der Prüfung zu
wiederholen.
4) Bildung
des Gesamtergebnisses
Das
Gesamtergebnis setzt sich aus der Punktzahl Theorie und der Punktzahl Praxis
zusammen. Es können als Höchstpunktzahl 100 Punkte erreicht werden.
5) Die
Noten
Die Benotung erfolgt nach folgender Punkteaufteilung:
100 – 95 Punkte: sehrgut (1)
94 – 89 Punkte: sehrgut –
gut (1-2)
88 – 83 Punkte: gut (2)
82 – 77 Punkte: gut –
befriedigend (2-3)
76 – 71 Punkte: befriedigend (3)
70 – 65 Punkte: befriedigend – ausreichend (3-4)
64 – 60 Punkte: ausreichend
(4)
6)
Leistungsnachweis
Das unter „6“ ermittelte Gesamtergebnis – ohne Punkte – wird
auf dem
Leistungsnachweis eingetragen.
7) Die
Prüfungsbögen
Die
Prüfungsbögen Theorie und Praxis verbleiben nach erfolgter Prüfung beim
Kreisverbandsjugendleiter
für mindestens drei Jahre und werden danach vernichtet.
Jeder Teilnehmer
erhält nach bestandener Prüfung den Ausweis und das Leistungsabzeichen der
entsprechenden Leistungsstufe vom Kreisverbandsjugendleiter ausgehändigt.
Der
Kreisverbandsjugendleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge
zuständig.
Stuttgart,
den 24. November 2002
Herbert
Pfister
Landesvorsitzender