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  D1-Handbuch

D-Prüfungsordnung
  D - Prüfungsanforderungen
gültig ab 01.01.2003 bis 31.12.2006
 


 

 

 

 

Prüfungsordnung

für die Bläserjugend Baden-Württemberg

und die Mitglieder der Spielleutemusik

 

zu den Leistungsstufen

 

D1, D2 und D3

 

innerhalb des Verbandsgebietes des BVBW

 

Gültig ab 1. Januar 2003 bis 31.12.2006

 

 

Wer ist zuständig?

Bei D1: Der Kreisverband oder der Musikverein

Bei D2: Der Kreisverband

Bei D3: Der Kreisverband

 

Wer ist zuständig für die Prüfungsabnahme?

Bei D1: Der Kreisverbandsjugendleiter

Bei D2: Der Kreisverbandsjugendleiter

Bei D3: Der Landesverband der Bläserjugend

 

Alle Lehrgangsmaßnahmen im D-Bereich müssen mit dem KV-Jugendleiter abgestimmt sein.

 

I.           Zusammensetzung der Prüfungskommission

           

1)       Bei den Leistungsstufen D1 und D2:

                             i.      Der Kreisverbandsjugendleiter oder ein von ihm bestellter fachlich kompetenter Vertreter als Prüfungsvorsitzender.

                           ii.      Der jeweilige Fachlehrer des Lehrgangs.

 

 

2)       Bei Prüfungen in den Vereinen:

                             i.      Der Kreisverbandsjugendleiter oder ein von ihm bestellter fachlich kompetenter Vertreter als Prüfungsvorsitzender.

                           ii.      Der jeweilige Fachlehrer des Lehrgangs bzw. Ausbilder des Musikvereins.

 

 

3)       Bei der Leistungsstufe D3:

                             i.      Der Vorsitzende des Landesverbandes oder einer seiner Stellvertreter als Prüfungsvorsitzender. Im Fall der Verhinderung übernimmt ein vom Vorsitzenden des Landesverbandes zu bestimmender Prüfer als Vertreter den Vorsitz.

                           ii.      Der Kreisverbandsjugendleiter oder ein von ihm zu bestimmender Vertreter als Protokollant.

                          iii.      Der jeweilige Fachlehrer des Lehrgangs.

 

 

Der Prüfungsvorsitzende wird nach einem vom Landesverband festgelegten Satz honoriert.

 

 

4) Empfehlungen zu den Altersstufen:

 

Die D1-Prüfung kann ab ca. dem 12. Lebensjahr erfolgen.

   Die D2-Prüfung kann ab ca. dem 14. Lebensjahr erfolgen.

   Die D3-Prüfung kann ab ca. dem 16. Lebensjahr erfolgen.

 

 

 

 

 

II. Prüfungsinhalte der einzelnen Leistungsstufen

 

Theorie

 

Der Inhalt der Stoffgebiete von D1 bis D3 wird vom Landesvorstand der Bläserjugend festgelegt. Es werden aus diesen Stoffgebieten Prüfungsbögen mit je ca. 20 Prüfungsfragen zusammengestellt. Diese Prüfungsbögen werden ausschließlich dem KV-Jugendleiter in Form einer CD-ROM zugestellt. Dieser hat die bewerteten Bögen unmittelbar vor der praktischen Prüfung dem Prüfungsvorsitzenden auszuhändigen.

 

Praxis

 

Bewertungskriterien

 

Für die praktische Prüfung gelten in den Leistungsstufen D1 bis D3 folgende Bewertungskriterien:

 

Bläser:               1. Tonleitern

                          2. rhythmische Genauigkeit

                          3. Phrasierung und Artikulation

                          4. Dynamische Gestaltung

                          5. Tonbildung/ Intonation

                          6. Musikalische Gestaltung

 

Schlagzeug:      1. Spieltechnische Bewältigung/ Wirbel

                          2. Rhythmische Genauigkeit

                          3. Perkussion

                          4. Dynamik

                          5. Schlagtechnik/ Bewegungsablauf

                          6. Musikalische Gestaltung

 

Für jede der sechs Rubriken kann die Höchstzahl von zehn Punkten vergeben werden.

III. Prüfungsanforderungen

 

D1 - Prüfung

 

Bläser:

a)   Der Teilnehmer beherrscht sieben Dur-Tonleitern in einer zusammenhängenden Abfolge im Quintenzirkel.

b)   Aus der Literaturliste sind vier Stücke mit unterschiedlichem Charakter vorzubereiten . Der Prüfungsvor­sitzen­de wählt hieraus zwei Stücke aus, die zum Vortrag zu bringen sind!

 

 

Schlagzeug:

a)       Kleine Trommel: Vortrag eines Pflichtstückes

b)       Wirbel auf der kleinen Trommel

c)       Drum Set:         - Vortrag eines Pflichtstückes

- Vortrag eines selbst gewählten Rhythmus

 

d)  Perkussion:        - Einsatzmöglichkeiten und Handhabung von verschiedenen

  Perkussionsinstrumenten.

 

D2 - Prüfung

 

Bläser:

a)       Der Teilnehmer beherrscht 9 Dur-Tonleitern und deren parallel Moll-Tonleitern in einer zusammenhängenden Abfolge im Quintenzirkel. Die Prüfungskommission wählt aus dem ausgesuchten Tonleiterbereich mindestens eine Tonleiter aus!

b)       Die chromatische Tonleiter über den Umfang von mindestens einer Oktave auswendig vortragen.

c)       Aus der Literaturliste sind vier Stücke mit unterschiedlichem Charakter vorzubereiten. Der Prüfungsvor­sitzen­de wählt hieraus zwei Stücke aus, die zum Vortrag zu bringen sind!

 

 

Schlagzeug:

a)       Kleine Trommel: Vortrag eines Pflichtstückes.

b)       Wirbel auf der kleinen Trommel mit p<f>p

c)       Drum Set:            - Vortrag eines Pflichtstückes

- Vortrag eines selbst gewählten und eines vorgegebenen Rhythmus

d)       Pauken: Vortrag eines Pflichtstückes

e)       Perkussion:          - Einsatzmöglichkeiten und Handhabung von verschiedenen

  Perkussionsinstrumenten.

 

D3 - Prüfung

 

Bläser:

a)       Alle Dur - und Molltonleitern über den gesamten Tonbereich des Instruments.

b)       Aus der Literaturliste sind drei Stücke mit unterschiedlichem Charakter vorzubereiten. Hieraus kann der Prüfling eines als Selbstwahlstück benennen  und komplett vortragen. Der Prüfungsvor­sitz­en­­de wählt aus, was aus den verbleibenden Stücken vorzutragen ist.

c)       Vom-Blatt-Spiel

 

 

Schlagzeug:

a)       Kleine Trommel: Vortrag eines Pflichtstückes

b)       Wirbel auf der kleinen Trommel mit pp<ff>pp

c)       Drum Set:            - Vortrag eines Pflichtstückes

- Vortrag mehrerer Rhythmen nach Ansage.

d)       Pauken: Vortrag eines Pflichtstückes

e)       Perkussion: Einsatzmöglichkeiten und Handhabung von verschiedenen Perkussionsinstrumenten nach Ansage.

f)         Vom-Blatt-Spiel

g)       Mallets: Es kann ein Stück nach freier Wahl vorgetragen werden.

 

IV. Prüfungsstücke

 

Die Prüfungsstücke der einzelnen Leistungsstufen sind der

D1-D2-D3 Literaturliste für das Jungmusikerabzeichen in Bronze, Silber und Gold

zu entnehmen. Werke und Stücke aus der D3 – Vorschlagsliste der BJBW sind ebenfalls zugelassen.

Für das Spielleutewesen liegen gesonderte Prüfungsstücke vor. Soweit technisch möglich können auch die Spielstücke der Bläser zum Vortrag kommen. In diesem Fall werden sie wie bei den Bläsern bewertet.

 

V. Prüfungsergebnisse

  

1) Theoretische Prüfung

In Theorie beträgt die zu erreichende Höchstzahl 40 Punkte je Fragebogen. Für das Bestehen der Teilprüfung müssen mindestens 24 Punkte erreicht werden.

 

2) Praktische Prüfung:

Bei der praktischen Prüfung können mit sechs Bewertungskriterien (mit je zehn möglichen Punkten) maximal 60 Punkte erreicht werden. Für das Bestehen der Teilprüfung müssen mindestens 36 Punkte erreicht werden.

 

 

3) Teilprüfungen

Besteht ein Prüfungsteilnehmer entweder die theoretische oder die praktische Prüfung nicht, so gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Teil der Prüfung zu wiederholen.

 

4) Bildung des Gesamtergebnisses

Das Gesamtergebnis setzt sich aus der Punktzahl Theorie und der Punktzahl Praxis zusammen. Es können als Höchstpunktzahl 100 Punkte erreicht werden.

 

5) Die Noten

Die Benotung erfolgt nach folgender Punkteaufteilung:

100 – 95 Punkte:           sehrgut (1)

  94 – 89 Punkte:           sehrgut – gut (1-2)

  88 – 83 Punkte:           gut (2)

  82 – 77 Punkte:           gut – befriedigend (2-3)

  76 – 71 Punkte:           befriedigend (3)

  70 – 65 Punkte:           befriedigend – ausreichend (3-4)

  64 – 60 Punkte:           ausreichend (4)

 

6) Leistungsnachweis

Das unter „6“ ermittelte Gesamtergebnis – ohne Punkte – wird auf dem

Leistungsnachweis eingetragen.

 

7) Die Prüfungsbögen

Die Prüfungsbögen Theorie und Praxis verbleiben nach erfolgter Prüfung beim

Kreisverbandsjugendleiter für mindestens drei Jahre und werden danach vernichtet.

 

Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung den Ausweis und das Leistungs­ab­zeichen der entsprechenden Leistungsstufe vom Kreisverbandsjugendleiter ausgehändigt.

 

Der Kreisverbandsjugendleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge zuständig.

 

 

Stuttgart, den 24. November 2002

 

 

Herbert Pfister

Landesvorsitzender

 

 
 
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